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Ausgabe vom 13.06.2019Liebe Leserinnen und Leser,
wir informieren Sie in der aktuellen Ausgabe über neue Themen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und präsentieren Ihnen ein familienfreundliches Unternehmen aus Cottbus: die "INROS LACKNER SE". Das Unternehmen fördert zahlreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir berichten über die Gewinner des Unternehmerpreises "Familienfreundlich in PM" und stellen Ihnen das ab 1. Juli 2019 geltende Starke-Familien-Gesetz vor. Weiterhin informieren wir über Ferienzuschüsse für brandenburgische Familien mit geringem Einkommen und weisen auf ein aktuelles Urteil über die Zuordnung von rentenrechtlichen Erziehungszeiten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Elternzeit der Kindeseltern hin. Der Newsletter richtet sich sowohl an Unternehmen und deren Personalverantwortliche als auch an (werdende) Eltern und thematisch interessierte Menschen. Die Servicestelle berät Sie gern zu allen Fragen rund um Mutterschutz, Elternzeit und den Wiedereinstieg in den Beruf. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der folgenden Nummer 0331-70445720. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre des Newsletters. Simone Olbrich Projektleiterin Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit Team WFBB Arbeit – Soziale Innovation, Integration & Vereinbarkeit Unser Inhalt
Wissenswertes für UnternehmenEin familienfreundliches Unternehmen aus Brandenburg: „INROS LACKNER SE“Wir präsentieren ein familienfreundliches Unternehmen „INROS LACKNER SE“ mit dem brandenburgischen Standort in Cottbus.
Unternehmerpreis "Familienfreundlich in PM"Am 13. Mai 2019 wurde zum 7. Mal der Unternehmerpreis "Familienfreundlich in PM" unter der Schirmherrschaft des Landrates Herrn Wolfgang Blasig verliehen. Es wurden drei Erstplatzierte gekürt, gestaffelt nach Größe des Unternehmens. Die diesjährigen Preisträger sind:
Die ausgezeichneten Unternehmen erhalten unter anderem eine einjährige Werbekampagne durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark, verbunden mit einem Imagefilm. Weiterhin bekommen die Sieger einen Pokal und ein Preisgeld für teambildende Maßnahmen. Auch gibt es verschiedene Werbematerialien, die die Preisträger als familienfreundliche Unternehmen kennzeichnen. Mit dem Preis "Familienfreundlich in PM" zeichnet der Landkreis seit 2013 Unternehmen für ihr besonderes Engagement bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Wissenswertes für Eltern und FamilienDas Starke-Familien-Gesetz: Stärkung von Familien mit kleinem Einkommen und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für KinderZum 1. Juli 2019 tritt das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärken und zeigen, dass sich Erwerbsarbeit auch bei kleinem Einkommen lohnt. Zu diesem Zweck wird der Kinderzuschlag neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die arbeiten gehen, aber das Geld trotzdem nicht zum Bestreiten des Familienalltages reicht. Er sorgt dafür, dass Erwerbstätige wegen ihrer Kinder nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angewiesen sind. Diese Familienleistung wird in zwei Schritten neugestaltet: Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag von derzeit 170 auf 185 Euro pro Kind und Monat angehoben. Bei Alleinerziehenden werden Einkommen wie Unterhaltsvorschussleistungen oder Kindesunterhalt künftig nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Mit dem neuen Gesetz soll auch der Antrag für den Kinderzuschlag einfacher werden. Für das neue Formular seien laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey deutlich weniger Angaben nötig. Ab 2020 sollen Eltern die Leistung online beantragen können. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird zum 1. August 2019 neu gestaltet: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren an die Regelsätze angepasst. Unter anderem werden Mittagessen und Schülerfahrkarten kostenlos - die Eigenanteile für die Eltern entfallen. Durch das Starke-Familien-Gesetz werden Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand weg: die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen (Arbeitslosengeld II-Antrag) im Wesentlichen als mit beantragt. Eltern, die den Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Wohngeld erhalten, werden gleichzeitig auch von den Kita-Gebühren befreit. Der Bund investiert von 2019 bis 2021 eine Milliarde Euro in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier. Urlaubszuschüsse für brandenburgische Familien mit geringem EinkommenFerienzeit ist Urlaubszeit und gerade für Kinder sind Reiseerlebnisse mit der Familie etwas ganz besonderes. Sie stärken sie und fördern das Wir-Gefühl. Da sich einige Familien keinen Urlaub leisten können, unterstützt das Land Brandenburg weiterhin einkommensschwächere Familien bei der Finanzierung. Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die im Land Brandenburg wohnen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Der Zuschuss für die Familienferienreise beträgt pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied acht Euro. Die Reise sollte zwischen fünf und höchstens 14 Tage dauern. Für die Ferienzuschüsse hat die Landesregierung in diesem Jahr 380.000 Euro im Haushalt bereit gestellt. Das sind 80.000 Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2018 profitierten rund 1.540 Familien von diesem Angebot. Die Anträge auf diese Förderung sind beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg mindestens acht Wochen vor Reiseantritt zu stellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel vor Reiseantritt. Diese Förderrichtlinie gilt seit 31. Dezember 2017 und tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Das aktuelle Antragsformular und zusätzliche Informationen stellt das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg auf seiner Internetseite bereit. Alles was Recht istUrteil: Bei gleichzeitiger Elternzeit keine Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten bei beiden ElternteilenDas Landessozialgericht Thüringen hat mit seinem Urteil L 2 R 760/17 vom 10. Januar 2019 entschieden, dass kein Recht auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten besteht, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen. Bei dem vor dem Landessozialgericht Thüringen verhandelten Fall hat der Kläger nach der Geburt seiner Tochter gleichzeitig wie die Kindsmutter Elternzeit genommen. Nachdem die Mutter sich die Kindererziehungszeit in Höhe von drei Jahren einvernehmlich zuordnen ließ, beantragte der Vater zusätzlich die Kindererziehungszeiten für sich. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hat diesen Antrag abgelehnt und das Sozialgericht die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Entscheidung fußt auf § 56 Abs. 2 Satz 2 bis 10 des 6. Sozialgesetzbuches (SGB VI). Demnach kann die Erziehungszeit nur einem Elternteil zugeordnet werden. Im Absatz 2 des Paragraphen ist Eltern eine Dispositionsbefugnis eingeräumt, wem von beiden die Erziehungszeit zuzuordnen ist. Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 10 SGB VI werden die Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im kalendermonatlichen Wechsel auf beide Elternteile verteilt, wenn es keine andere Möglichkeit der Zuordnung nach den vorhergehenden Vorschriften gibt. Diesen formulierten Willen des Gesetzgebers nimmt das Gericht für seine Entscheidung zum Anlass, eine vollständige Berücksichtigung bei beiden Elternteilen nicht vorzunehmen. Weiterführende Informationen zur Entscheidung des Landessozialgerichts Thüringen finden Sie in der Pressemitteilung. Weitere InformationenNeuer Newsletter „WFBB Arbeit“Erhalten Sie mit dem monatlichen Newsletter in kompakter Form aktuelle Informationen, Förderungen und Serviceleistungen von WFBB Arbeit zur Sicherung von Fach- und Arbeitskräften. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden zu: Jetzt für den Newsletter anmelden: arbeit.wfbb.de ImpressumNewsletter Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) V.i.S.d.P. Alexander Gallrein, Leiter Marketing/Kommunikation Tel. 0331/73061111 |
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